ELSA e.V. Leipzig 5,0 Jetzt anrufen

Ich habe eine Kündigung bekommen.

3Wochen Zeit für die Klage. Danach gilt die Kündigung, egal wie unfair sie war.

Eine Kündigung ist oft angreifbar. Viele Kündigungen sind formal fehlerhaft oder ohne ausreichenden Grund. Aber nur, wenn innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht eingeht. Dann gibt es häufig eine Abfindung oder den Job zurück.

Jetzt anrufen

Das jetzt nicht tun.

  • Nichts unterschreiben.

    Keinen Aufhebungsvertrag, keine Ausgleichsquittung, keine Bestätigung. Auch nicht, wenn Druck gemacht wird.

  • Nicht einfach zu Hause bleiben.

    Bieten Sie Ihre Arbeit weiter an, am besten schriftlich. Sonst verlieren Sie Lohn.

  • Nicht auf den Chef warten.

    Wer sagt, man könne noch reden, lässt oft nur die Frist verstreichen.

Das jetzt tun.

  1. 1
    Innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend melden.

    Bei der Agentur für Arbeit, online oder telefonisch. Sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

  2. 2
    Kündigung und Arbeitsvertrag bereitlegen.

    Dazu Lohnabrechnungen und, falls vorhanden, Abmahnungen. Fotos mit dem Handy reichen.

  3. 3
    Anrufen.

    Wir sagen Ihnen, ob sich eine Klage lohnt, und vermitteln sofort den Anwalt für Arbeitsrecht, der sie einreicht.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Drei Wochen ab dem Tag, an dem die Kündigung bei Ihnen angekommen ist. In dieser Zeit muss die Klage beim Arbeitsgericht eingehen. Danach gilt die Kündigung fast immer, auch wenn sie fehlerhaft war.

Muss ich die Kündigung unterschreiben?

Nein. Eine Unterschrift unter einem Aufhebungsvertrag oder einer Ausgleichsquittung kann Ihre Rechte und das Arbeitslosengeld kosten. Unterschreiben Sie nichts, bevor der Fall geprüft ist.

Bekomme ich eine Abfindung?

Einen festen Anspruch gibt es selten. In der Praxis endet aber ein großer Teil der Kündigungsschutzklagen mit einer Abfindung, weil der Arbeitgeber das Risiko scheut. Ohne Klage gibt es meist nichts.

Was kostet mich der Anwalt bei einer Kündigung?

Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten. Bei geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit übernimmt der Staat sie in der Regel über Prozesskostenhilfe, mit Rechtsschutzversicherung zahlt die Versicherung. Das Gespräch mit ELSA in Leipzig kostet nichts.

Hilft ELSA auch außerhalb von Leipzig?

Ja. Das erste Gespräch läuft telefonisch oder per WhatsApp. Der von ELSA vermittelte Anwalt für Arbeitsrecht übernimmt Fälle in Leipzig, in Sachsen und bundesweit.

0€

Das Gespräch mit ELSA kostet nichts.

Auch der Anwalt kostet Sie in den meisten Fällen nichts. Bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen übernimmt i.d.R. der Staat die Kosten.

Gewinnen Sie gegen das Jobcenter, muss das Jobcenter den Anwalt bezahlen.

Rufen Sie jetzt an.

Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr. Kostenlos.

5,0 bei Google27 Bewertungen, alle fünf Sterne.

ELSA e.V. Leipzig, Lützowstraße 34, 04157 Leipzig. Telefon 0152 3197 9598.
Termine vor Ort nach Absprache. Telefonisch helfen wir bundesweit.