Mein Lohn wurde nicht gezahlt.
Lohn, Überstunden, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld. Was fällig ist, steht Ihnen zu. Aber viele Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen. Wer nicht innerhalb weniger Monate handelt, verliert den Anspruch ganz.
Jetzt anrufenDas jetzt nicht tun.
- Nicht abwarten.
Die Ausschlussfrist läuft ab dem Tag, an dem der Lohn fällig war. Jede Woche Warten kann den Anspruch kosten.
- Nicht aus Angst vor Kündigung schweigen.
Wer seinen Lohn einklagt, darf dafür nicht gekündigt werden. Und ohne Klage ist das Geld sicher weg.
- Nicht die Arbeit niederlegen, ohne das vorher prüfen zu lassen.
Ein Zurückbehaltungsrecht gibt es, aber es hat Regeln.
Das jetzt tun.
- 1Zusammenstellen, was fehlt.
Monate, Beträge, Überstunden. Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen dazu.
- 2Anrufen.
Wir prüfen die Ausschlussfrist in Ihrem Vertrag und sagen Ihnen, wie viel Zeit bleibt.
- 3ELSA vermittelt sofort den Anwalt für Arbeitsrecht.
Er klagt Ihren Lohn beim Arbeitsgericht ein. Die Klage wahrt die Ausschlussfrist, und das Gericht lädt den Arbeitgeber innerhalb weniger Wochen.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich ausstehenden Lohn einfordern?
Grundsätzlich drei Jahre. Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten aber Ausschlussfristen von drei Monaten. Danach ist der Anspruch endgültig weg, auch wenn der Lohn eindeutig zusteht.
Wie wahre ich die Ausschlussfrist?
Durch die Klage beim Arbeitsgericht. Der von ELSA vermittelte Anwalt reicht sie ein, bevor die Frist abläuft.
Darf ich die Arbeit verweigern, wenn kein Lohn kommt?
Nur unter bestimmten Bedingungen. Wer ohne Prüfung zu Hause bleibt, riskiert die Kündigung. Lassen Sie das vorher klären.
Was ist, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?
Dann gibt es Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit für bis zu drei Monate. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden.
Was kostet mich der Anwalt?
Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten. Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat sie in der Regel über Prozesskostenhilfe. Das Gespräch mit ELSA in Leipzig kostet nichts.
Das Gespräch mit ELSA kostet nichts.
Auch der Anwalt kostet Sie in den meisten Fällen nichts. Bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen übernimmt i.d.R. der Staat die Kosten.
Gewinnen Sie gegen das Jobcenter, muss das Jobcenter den Anwalt bezahlen.
Rufen Sie jetzt an.
Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr. Kostenlos.
5,0 bei Google27 Bewertungen, alle fünf Sterne.ELSA e.V. Leipzig, Lützowstraße 34, 04157 Leipzig. Telefon 0152 3197 9598.
Termine vor Ort nach Absprache. Telefonisch helfen wir bundesweit.