Das Jobcenter kürzt mein Geld.
Das Jobcenter darf nur kürzen, wenn es vorher richtig belehrt hat, der Grund wirklich vorliegt und Sie keinen wichtigen Grund hatten. An einer dieser Stellen hakt es oft. Dann ist der Bescheid rechtswidrig und das Geld muss nachgezahlt werden.
Jetzt anrufenDas jetzt nicht tun.
- Nicht mit dem Jobcenter diskutieren.
Was Sie am Schalter oder am Telefon sagen, kann in der Akte landen. Erst prüfen lassen.
- Keine Erklärung unterschreiben.
Auch keine neue Vereinbarung, die Ihnen vorgelegt wird, bevor der Widerspruch geklärt ist.
- Die Frist nicht verstreichen lassen.
Nach einem Monat ist der Bescheid bestandskräftig. Dann wird es deutlich schwerer.
Das jetzt tun.
- 1Den Bescheid fotografieren.
Alle Seiten, auch die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende. Dazu die Einladung oder Aufforderung, um die es geht.
- 2Aufschreiben, was passiert ist.
Warum Sie den Termin verpasst oder die Stelle abgelehnt haben. Krankheit, Kinderbetreuung, kein Brief erhalten.
- 3Anrufen.
Wir prüfen den Bescheid und vermitteln sofort den Anwalt für Sozialrecht, der den Widerspruch einlegt.
Häufige Fragen
Wann darf das Jobcenter mein Bürgergeld kürzen?
Nur wenn eine Pflichtverletzung vorliegt, Sie vorher schriftlich über die Folgen belehrt wurden und keinen wichtigen Grund hatten. Fehlt eines davon, ist die Kürzung rechtswidrig.
Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch?
Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Als bekannt gegeben gilt der Bescheid am vierten Tag nach dem Datum, das auf ihm steht. Danach wird er bestandskräftig.
Fehlt das Geld, während der Widerspruch läuft?
Bei Sanktionen ja, der Widerspruch allein stoppt die Kürzung nicht. Der von ELSA vermittelte Anwalt beantragt beim Sozialgericht, dass das Jobcenter bis zur Entscheidung weiterzahlt.
Was kostet mich der Widerspruch?
Hat der Widerspruch Erfolg, muss das Jobcenter die Anwaltskosten erstatten. Bei geringem Einkommen verzichtet der von ELSA vermittelte Anwalt auf Gebühren. Das Gespräch mit ELSA kostet nichts.
Gilt das nur für das Jobcenter Leipzig?
Nein. ELSA sitzt in Leipzig, hilft aber telefonisch bundesweit. Der von ELSA vermittelte Anwalt für Sozialrecht legt Widerspruch bei jedem Jobcenter ein.
Das Gespräch mit ELSA kostet nichts.
Auch der Anwalt kostet Sie in den meisten Fällen nichts. Bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen übernimmt i.d.R. der Staat die Kosten.
Gewinnen Sie gegen das Jobcenter, muss das Jobcenter den Anwalt bezahlen.
Rufen Sie jetzt an.
Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr. Kostenlos.
5,0 bei Google27 Bewertungen, alle fünf Sterne.ELSA e.V. Leipzig, Lützowstraße 34, 04157 Leipzig. Telefon 0152 3197 9598.
Termine vor Ort nach Absprache. Telefonisch helfen wir bundesweit.